Gründungstext
Minimal-Charta des AnarBib-Netzwerks
Kurzes Dokument, unterschrieben beim Eintritt einer Bibliothek ins Netzwerk. Versioniert als lebendiger Text, nicht als eingefrorenes Gesetz.
Präambel
Diese Charta ist der gemeinsame Boden, und nur der gemeinsame Boden, der die Zusammenarbeit zwischen anarchistischen militanten Bibliotheken, die AnarBib nutzen, möglich macht. Sie zwingt weder eine politische Linie auf, noch ein einheitliches Format, noch eine zentrale Autorität. Sie hält fest, was wir als nicht verhandelbar betrachten, um ein Netzwerk zu bleiben, und lässt unangetastet, was zur Autonomie jeder Bibliothek gehört.
Jede Bibliothek, die AnarBib beitritt, erkennt diesen Text an. Jede Bibliothek kann das Netzwerk jederzeit verlassen, ohne Begründung, und ihre Daten behalten.
Artikel 1 — Zum Geist des Projekts
Das AnarBib-Netzwerk erkennt sich in der anarchistischen Tradition wieder, in ihren Praktiken der Selbstverwaltung, der gegenseitigen Hilfe und der Horizontalität. Es lehnt institutionelle Hierarchien, Marktbeziehungen und jede Form der Überwachung von Leser*innen ab.
Das bedeutet nicht, dass alle Bibliotheken des Netzwerks dasselbe denken. Es bedeutet, dass sie diese Praktiken als minimalen Rahmen gemeinsamer Arbeit teilen.
Artikel 2 — Zur lokalen Souveränität
Jede Bibliothek des Netzwerks ist voll souverän über:
- ihren dokumentarischen Bestand und ihre Anschaffungsentscheidungen;
- ihre internen Regeln (Ausleihfristen, Empfangsmodalitäten, etc.);
- ihr Team, ihre Organisation, ihre Entscheidungsfindung;
- ihre Leser*innen und die Verwaltung ihrer Daten.
Keine andere Bibliothek, kein*e Netzwerk-Koordinator*in, kein*e Software-Wartende kann einer Mitgliedsbibliothek eine interne Wahl auferlegen.
Artikel 3 — Zur Zusammenarbeit
Dem Netzwerk beizutreten heißt, minimal zusammenzuarbeiten. Konkret:
- die lokal erzeugten bibliografischen Datensätze teilen, damit andere Bibliotheken sie wiederverwenden können;
- nach Möglichkeit auf Inter-Bibliotheks-Ausleihanfragen anderer Mitglieder antworten;
- aufgetretene Schwierigkeiten, Bugs und Entwicklungsbedarfe melden.
Zusammenarbeit ist eine Orientierung, keine vertragliche Verpflichtung. Niemand wird sanktioniert, weil sie*er nicht genug zusammenarbeitet.
Artikel 4 — Zu den Daten der Leser*innen
Keine Bibliothek des Netzwerks darf:
- die Daten ihrer Leser*innen verkaufen, vermieten oder zu kommerziellen Zwecken weitergeben;
- diese Daten an Dritte übermitteln, die nicht eine andere Bibliothek des Netzwerks sind, und nur im strikten Rahmen einer Ausleihe oder eines dokumentarischen Tauschs;
- Daten länger aufbewahren als für die konkrete Verwaltung der Bibliothek nötig.
Leser*innen können jederzeit Einsicht, Korrektur oder Löschung ihrer Daten verlangen.
Artikel 5 — Zur Unentgeltlichkeit
Die Nutzung von AnarBib ist unentgeltlich. Keine Bibliothek, keine Wartende, keine Gruppe kann den Zugang zur Software an Bezahlung, Abonnement oder verpflichtenden Beitrag knüpfen.
Bibliotheken können das Projekt, wenn sie wollen, durch freie Spenden finanziell unterstützen. Das Projekt bleibt nutzbar und funktional vollständig ohne jeglichen finanziellen Beitrag.
Artikel 6 — Zur freien Software
Der AnarBib-Quellcode wird unter freier Lizenz veröffentlicht. Das bedeutet:
- jede Person kann ihn lesen, verändern, weiterverteilen;
- weiterverteilte Veränderungen müssen frei bleiben;
- keine Funktion kann einer „professionellen" oder „zahlenden" Version vorbehalten werden.
Lokale Veränderungen einer Bibliothek bleiben ihr eigen; nur die öffentliche Weiterverteilung erfordert die Rückgabe ans Freie.
Artikel 7 — Zu den Sprachen
Die AnarBib-Oberfläche ist mehrsprachig. Die Referenzsprache des Projekts ist brasilianisches Portugiesisch, in Anerkennung der Bibliothek, die die Initiative getragen hat. Die anderen Sprachen werden ebenfalls gepflegt. Jede Mitgliedsbibliothek kann die Hinzufügung einer Sprache beantragen; die Übersetzungsarbeit wird geteilt.
Artikel 8 — Zum Eintritt und Austritt aus dem Netzwerk
Um ins Netzwerk einzutreten, übermittelt eine Bibliothek einen Beitrittsantrag, unterschreibt die vorliegende Charta und wird von den anderen Bibliotheken des Netzwerks aufgenommen. Die Aufnahmeentscheidung gehört den bereits Mitglied seienden Bibliotheken, durch Konsens.
Um das Netzwerk zu verlassen, ist kein Verfahren erforderlich. Die austretende Bibliothek behält ihre Daten, ihre Instanz, ihr Werkzeug. Sie verliert nur die technischen Verbindungen mit den anderen Bibliotheken (Tausche, Cross-Importe, Inter-Bibliotheks-Ausleihen).
Artikel 9 — Zur Entwicklung dieser Charta
Diese Charta ist ein lebendiger Text. Sie entwickelt sich durch Diskussion unter Mitgliedsbibliotheken weiter, gemäß den Praktiken des Netzwerks (Konsens, horizontale Entscheidungsfindung). Jede Änderung wird versioniert und ist öffentlich. Keine rückwirkende Änderung kann eine Mitgliedsbibliothek loslösen, ohne dass sie darüber hat debattieren können.
Artikel 10 — Zu dem, was nicht in dieser Charta steht
Alles, was nicht ausdrücklich in dieser Charta steht, gehört zur lokalen Autonomie, zur Netzwerk-Diskussion oder zur Praxis. Diese Charta ist absichtlich kurz. Sie beansprucht nicht, die Gesamtheit möglicher Situationen zu regeln. Sie setzt den minimalen Rahmen, der die Zusammenarbeit möglich macht, und nichts mehr.
Version 1 — 29. April 2026. Text öffentlich versioniert im Projekt-Repository.