Praktische Governance
Aufnahmepraxis des AnarBib-Netzwerks
Praktisches Governance-Dokument, ergänzend zur Charta. Dieser Text beschreibt, wie das Netzwerk konkret eine neue Bibliothek aufnimmt, die einen Beitrittsantrag stellt. Er zielt darauf ab, zwei Fallen zu vermeiden: den bürokratischen Engpass (wo jeder Beitritt eine unhandliche Vollversammlung erfordert) und die undurchsichtige Kooptation (wo eine Handvoll Personen für das Netzwerk ohne Debatte entscheidet). Er soll sich mit der Praxis weiterentwickeln.
1. Prinzipien
Eine neue Bibliothek aufzunehmen ist ein politischer Akt, kein administrativer. Es verpflichtet das Netzwerk, mit einem neuen Kollektiv über die Zeit zusammenzuarbeiten. Es verdient daher, ernst genommen zu werden, ohne ein elitärer Filter zu werden: das Netzwerk wächst natürlich durch Beitritte, es ist kein geschlossener Klub.
Vier Prinzipien leiten die Praxis:
Aufnahme durch Menschen, nicht durch einen Algorithmus. Kein Antrag wird automatisch validiert oder abgelehnt. Bei jedem Schritt sind es Genoss*innen des Netzwerks, die lesen, austauschen, entscheiden.
Vermutung der Aufnahme. Ein Antrag wird standardmäßig aufgenommen. Das Netzwerk sucht nach Gründen aufzunehmen, nicht nach Gründen abzulehnen. Eine Ablehnung erfordert eine ausdrückliche und kollektive Begründung.
Keine universelle Vollversammlung. Das Netzwerk versammelt nicht alle Bibliotheken, um jeden Beitritt zu validieren. Das skaliert nicht und erschöpft Genoss*innen.
Entscheidung durch Schweige-Konsens. Anträge werden dem Netzwerk durch einen asynchronen Kanal vorgestellt (Mailingliste, Chat). Ohne begründeten Einspruch innerhalb einer gegebenen Frist gilt der Beitritt als erworben.
2. Praktische Schritte
2.1. Empfang
Ein Antrag kommt an (per E-Mail an die Koordinations-Adresse, oder später über das Online-Formular). Eine Koordinationsperson — durch Rotation unter den Genoss*innen des Netzwerks bezeichnet, die diese Rolle annehmen — bestätigt den Empfang innerhalb weniger Tage, höchstens einer Woche.
Die Empfangsbestätigung stellt keine Validierung dar. Sie sagt nur: „wir haben empfangen, wir werden bearbeiten".
2.2. Benennung der Patenbibliotheken
Für jeden Antrag schlagen sich eine oder zwei Bibliotheken des Netzwerks als Pat*innen vor. Sie können sich spontan vorschlagen, wenn sie eine Affinität (sprachlich, geografisch, thematisch) mit der Kandidatin haben, oder von der Koordination angesprochen werden.
Die Rolle der Pat*innen:
- mit der Kandidatin Kontakt aufnehmen, sich kennenlernen;
- ihre Fragen über das Netzwerk, das Werkzeug, die Praktiken beantworten;
- eine kurze Vorstellung der Kandidatin für das Netzwerk verfassen (wer sie sind, was sie suchen, ihr Bestand, ihre Wurzeln);
- für sie beim Netzwerk bürgen: „wir haben uns ausgetauscht, wir finden diesen Antrag kohärent, wir schlagen vor aufzunehmen".
Die Patenschaft ist kein moralistischer Filter. Pat*innen beurteilen die Kandidatin nicht; sie treffen sie und stellen sie vor.
2.3. Vorstellung beim Netzwerk und Konsens-Frist
Die Pat*innen schicken ihre Vorstellung an den Netzwerkkanal (Hauptmailingliste, oder gleichwertig). Die Nachricht kündigt ausdrücklich an:
„Antrag von [Name der Bibliothek]. Vorstellung unten. Ohne begründeten Einspruch innerhalb von zwei Wochen gilt der Beitritt als erworben."
Während dieser zwei Wochen:
- Jede Mitgliedsbibliothek kann der Kandidatin Fragen stellen (über die Pat*innen oder direkt);
- Jede Mitgliedsbibliothek kann einen Einspruch formulieren;
- Jeder Einspruch muss begründet sein, öffentlich auf dem Netzwerkkanal, nicht im Privaten.
2.4. Behandlung von Einsprüchen
Wenn ein Einspruch formuliert wird, ist der Beitritt für die Zeit der Diskussion ausgesetzt. Drei mögliche Ausgänge:
Der Einspruch wird aufgehoben nach Austausch (Missverständnis, fehlende Information, zusätzliche Vorstellung) → der Beitritt nimmt seinen Lauf wieder auf, mit einer neuen Wochenfrist.
Der Einspruch besteht fort, bleibt aber Minderheit → vertiefte Diskussion auf dem Kanal, Suche nach Konsens statt Abstimmung. Wenn Konsens nicht entsteht, gehen wir zum dritten Ausgang über.
Der Einspruch ist begründet und geteilt → das Netzwerk kann entscheiden, nicht aufzunehmen, oder bedingt aufzunehmen (zum Beispiel: Beitritt validiert, aber mit einem vorherigen Austausch über einen spezifischen Punkt vor Eröffnung der Instanz).
Eine reine und einfache Ablehnung ist selten und erfordert eine ausdrückliche kollektive Begründung, die der Kandidatin mitgeteilt wird.
2.5. Validierung und Aktivierung
Ohne Einspruch nach Ablauf der Frist gilt der Beitritt als erworben. Eine Koordinationsperson:
- benachrichtigt die Kandidatin;
- löst die Eröffnung der Instanz aus (gemäß der gewählten Formel: Netzwerk-Hosting oder eigenständige Installation);
- orientiert die Kandidatin zur Erstkonfigurations-Dokumentation und zu den Pat*innen für Begleitung.
3. Rollen
Drei praktische Rollen erscheinen in diesem Prozess. Keine ist permanent oder hierarchisch. Alle rotieren.
Erstkontakt-Koordination. Eine oder zwei Personen, durch Rotation von einigen Monaten, die die ankommenden E-Mails bei contato@anarbib.org lesen, den Empfang bestätigen, Pat*innen ansprechen. Keine Macht, eine geteilte Aufgabe.
Patenbibliotheken. Eine oder zwei Bibliotheken pro Antrag. Sie lernen kennen, stellen vor, begleiten. Die Patenschaft endet mit der Aktivierung der Instanz; die technische Begleitung für die Erstkonfiguration kann länger weitergehen, wenn Pat*innen und Kandidatin es wünschen.
Netzwerk. Alle Mitgliedsbibliotheken. Es ist das Netzwerk, das aufnimmt, durch Schweige-Konsens oder begründeten Einspruch. Das Netzwerk hat kein zentrales Organ, das an seiner Stelle spricht.
4. Was dieser Text nicht sagt
Vieles, absichtlich.
Er sagt nicht, wie lange eine Koordinationsperson im Amt bleibt — das wird von der Praxis abhängen, und wahrscheinlich von einer Rotation alle sechs Monate oder ein Jahr.
Er sagt nicht, wie das Netzwerk anhaltende Konflikte zwischen Bibliotheken löst. Wenn der Moment kommt, wird ein anderer Praxis-Text verfasst.
Er sagt auch nicht, wie eine Mitgliedsbibliothek aus dem Netzwerk ausgeschlossen werden kann (zum Beispiel wenn sie die Charta schwer verletzt). Es ist ein Fall, der sich noch nicht ereignet hat. Wenn er auftritt, wird er mit derselben Horizontalität wie die Aufnahme behandelt: öffentliche Begründung, Debatte, Konsens, und vorzugsweise Dialog vor Ausschluss.
Er sagt nicht, wie abzustimmen ist, weil wir nicht abstimmen. Wir suchen Konsens.
5. Entwicklung
Dieser Text ist öffentlich versioniert. Er wird durch Diskussion auf dem Netzwerkkanal geändert. Jede Verbesserung, die aus der Praxis kommt, ist willkommen. Ein kurzer Text, der beschreibt, was das Netzwerk wirklich tut, ist besser als ein langer Text, der beschreibt, was es idealerweise tun sollte.
Version 1 — 29. April 2026.